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   VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231   

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VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231 (https://dejure.org/2015,12215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2015 - 10 ZB 15.231 (https://dejure.org/2015,12215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 10 ZB 15.231 (https://dejure.org/2015,12215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten; Drogensucht; Drogentherapie; Wiederholungsgefahr; faktischer Inländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Wirkungen der Verlustfeststellung eines kriminell gewordenen Ausländers auf vier Jahre nach Ausreise

  • rewis.io

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen Betäubungsmittelhändler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung der Wirkungen der Verlustfeststellung eines kriminell gewordenen Ausländers auf vier Jahre nach Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 14.538

    Ausweisung eines assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Liegt - wie beim Kläger - die Ursache der begangenen Straftaten in der Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2014 - 10 ZB 14.538 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt (BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 29; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 14.538 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit nehmen in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang ein (EuGH, U.v. 23.11.2010 - Tsakouridis, C-145/09 - juris; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 19).
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Das persönliche Verhalten des Betroffenen muss eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder des Aufnahmemitgliedstaates berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (EuGH, U.v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris Leitsatz 2; siehe auch: § 6 Abs. 2 FreizügG/EU).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass der Unionsbürgerstatus der grundliegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten ist (vgl. EuGH, U.v. 23.3.2004 - Collins, C-138/02 - juris Rn. 61), ist eine Verlustfeststellung nur dann gerechtfertigt, wenn sie ausschließlich auf das persönliche Verhalten des Unionsbürgers gestützt ist.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit nehmen in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang ein (EuGH, U.v. 23.11.2010 - Tsakouridis, C-145/09 - juris; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Die gesetzlichen Vorschriften stellen somit auf die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten wegen einer nicht überwundenen Suchtmittelabhängigkeit ab, nicht aber darauf, ob der Betroffene Anspruch auf die Durchführung einer Drogentherapie hatte, diese aber nicht bewilligt und durchgeführt wurde (vgl. insoweit zu assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen: BVerwG, B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898

    Zulassungsverfahren/Berufungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt (BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 29; B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 14.538 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
    Um die erhebliche Wiederholungsgefahr im Fall des Klägers ernsthaft in Zweifel ziehen zu können, wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Kläger eine Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig straffreien Verhaltens auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht hätte (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2012 -10 ZB 11.2454 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2024 - 19 ZB 22.2263

    Ausweisung, Assoziationsberechtigter, Cannabis, Strafrest- und

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit nehmen in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang ein (EuGH, U. v. 23.11.2010 - Tsakouridis, C-145/9 - juris Rn. 45 ff.; BayVGH, B. v. 6.5.2015 -10 ZB 15.231 - juris Rn. 4).

    Liegt, wie beim Kläger, die Ursache der begangenen Straftaten (auch) in der Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 7).

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